Gesetzliche Gewährleistung


Stand: 28. September 2026

Bei Hexlox möchten wir, dass du klar und transparent über deine Rechte als Verbraucher:in informiert bist. Für alle Produkte, die du in unserem Shop kaufst, gilt die gesetzliche Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung genannt). Sie gilt automatisch, kostenlos und EU-weit – unabhängig von einer eventuellen zusätzlichen Herstellergarantie auf einzelne Hexlox Produkte.

  • Mind. 2 Jahre ab Lieferung der Ware
  • Immer kostenlos für dich als Käufer:in
  • EU-weit gültig unabhängig vom Lieferland

Was bedeutet das für dich?

Entspricht ein Produkt bei Lieferung nicht der vereinbarten Beschaffenheit oder funktioniert es nicht wie vorgesehen, hast du Anspruch auf eine kostenlose Nacherfüllung – also Reparatur oder Ersatzlieferung. Zeigt sich der Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate nach Lieferung, wird gesetzlich vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag; in diesem Zeitraum liegt die Beweislast bei uns. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kannst du wahlweise den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Garantie

Die gesetzliche Gewährleistung entsteht automatisch mit jedem Kauf und richtet sich gegen uns als Verkäufer. Eine Garantie ist dagegen ein freiwilliges, zusätzliches Versprechen – z. B. eines Herstellers – und hat eigene Bedingungen und Laufzeiten. Falls Hexlox auf ein Produkt eine gesonderte Herstellergarantie gewährt, findest du die Details auf der jeweiligen Produktseite bzw. im beiliegenden Garantieschein; sie besteht zusätzlich zu und unabhängig von deinen gesetzlichen Rechten.

So gehst du bei einem Mangel vor

  1. Mangel melden Beschreibe das Problem möglichst zeitnah über unser Kontaktformular oder per E-Mail und füge – wenn möglich – ein Foto oder Video bei.
  2. Kaufbeleg bereithalten Rechnung, Bestellbestätigung oder Kontoauszug genügen als Nachweis für den Kauf bei Hexlox.
  3. Lösung erhalten Je nach Fall erhältst du eine Reparatur, Ersatzlieferung, Kaufpreis­ minderung oder Rückerstattung.

Offizieller EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung

Seit dem 27. September 2026 sind Online-Händler in der EU im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 verpflichtet, den von der Europäischen Kommission bereitgestellten, EU-weit einheitlich gestalteten Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung anzuzeigen. Diese Grafik ist standardisiert und darf inhaltlich nicht verändert werden; der QR-Code zum „Your Europe"-Portal ist bereits fest in die Grafik eingebettet.

Offizieller EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung (Verordnung (EU) 2025/1960) – enthält QR-Code zum Your-Europe-Portal

Weiterführende, länderspezifische Informationen zu deinen Gewährleistungsrechten findest du auf dem offiziellen „Your Europe"-Portal der EU: europa.eu/youreurope – Gewährleistungen und Garantien

Noch Fragen?

Weitere Details findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Fragen zu einem konkreten Mangel erreichst du unser Team jederzeit über unser Kontaktformular.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtssichere Formulierung und die korrekte Einbindung der oben verlinkten, gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis- Grafik empfehlen wir eine kurze Prüfung durch eine auf E-Commerce-Recht spezialisierte Kanzlei.

Weiterführende Informationen

In der Mitteilung finden Sie einen QR-Code. Dieser führt Sie direkt zum Portal „Ihr Europa", wo Sie detaillierte Informationen zu Ihren Rechten in den verschiedenen Mitgliedstaaten der EU sowie zu praktischen Problemlösungen finden.

Download der Mitteilung

Sie können sich die vollständige harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht zur dauerhaften Speicherung oder zum Ausdrucken herunterladen: Zum Download.